Regeln für: Strandgaardens Grundbesitzer und Gäste

Die Einhaltung von untenstehenden Bestimmungen soll dazu beitragen, dass unser einzigartiges
Gebiet so attraktiv wie nur möglich für alle Bewohner und unsere Nachbarn bewahrt wird.
Es wird darum gebeten…
- dass Motorengeräte wie Rasenmäher, Heckenscheren o.a. nicht an Sonn-und Feiertagen
nach 12 Uhr benutzt werden.
- dass keine Musik u.a. im Freien gespielt wird, wenn es die Nachbarn stört.
- dass auf den Wegen langsam und rücksichtsvoll gefahren wird - max. 20 km/St.
- dass nicht mit Mopeds u.a. auf den Wegen gefahren wird, und das unnötiges Fahren von
Fahrzeugen auf Wegen und dem Gemeinschaftsgelände unterlassen wird.
- dass nur absolut notwendiger Auto- und Traktor-Verkehr auf dem Gemeinschaftsgelände
stattfindet (z.B. bei Bootstransport)
- dass die Seeregeln bei Bootsverkehr eingehalten werden, hierbei die Abstandsregeln für
Wasserski und Wasserscooter usw. als auch größtmögliche Rücksicht auf Badende, andere
Gäste usw. genommen wird.
- dass kein Abfall zurück gelassen wird – auch Gartenabfall – besonders im Feuchtgebiet bei
dem Gemeinschaftsgelände, bei der Einzäunung mit den Kühen und bei den Abhängen am
Strand.
- dass die Hundebesitzer selbst für die Entfernung von Hundekot u.a. auf Wegen und dem
Gemeinschaftsgelände sorgen.
- dass eine bestmögliche Aussicht auf den „Großen Belt“ für alle gesichert ist:
- a) Hecken und Büsche sollten vor den Sommerferien geschnitten werden und wo sie die
Aussicht auf den „Großen Belt“ beeinträchtigen, sollten sie nicht höher als ca. 180 cm
sein.
- b) Bäume und andere Einrichtungen, die die Sicht verringern und nicht absolut notwendig
sind, sollten entfernt werden.
Obenstehende Regeln wurden auf der Generalversammlung am 25. Mai 2013 beschlossen.

